Allgemeine Geschäftsbedingungen der Orthopädie Technik Dieter Ramm GmbH(im Folgenden OT-Ramm GmbH genannt)
1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch, telefonisch, per Brief, per Telefax, per E-Mail oder durch persönlichen Kontakt mit der Firma OT-Ramm GmbH übermittelten Bestellungen durch Kunden. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende entgegenstehende oder ergänzende AGB`s oder kundenseitige Bestimmungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltungen wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Lieferung
Die Lieferung der bestellten Ware/Dienstleistungen erfolgt schnellstmöglich. Für eventuelle Lieferverzögerungen, bedingt durch Produktions-und/oder Lieferverzögerung von Zulieferanten und daraus resultierenden Folgen, sowie resultierend aus höherer Gewalt übernimmt die OT-Ramm GmbH keine Haftung. Die Lieferung erfolgt durch persönliche Übergabe oder per Paketdienst sofern durch den Kunden ausdrücklich gewünscht. Auf ausdrücklichen Wunsch und Risiko des Kunden besteht die Möglichkeit auch mit anderen Transportdiensten zu liefern (ggf. entstehende Zusatzkosten sind vom Kunden zu tragen).
3. Preise, Zahlungsmodalitäten, Abnahme, Verzug und Eigentumsvorbehalt
3.1. Die angegebenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Soweit zwischen Vertragsabschluss und dem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
3.2. Die OT-Ramm GmbH behält sich vor, gegebenenfalls Abschlagszahlungen und /oder Kautionen, sowie Vorauskasse zu verlangen.
3.3. Alle Rechnungen der OT-Ramm GmbH sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Abschlagszahlungen und/oder Kautionen sind sofort zahlbar. In jedem Fall ist die Zahlung in bar oder auf ein von der OT-Ramm GmbH benanntes Konto zu entrichten.
3.4. Der Auftraggeber/Käufer ist zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet. Die Abnahmeverpflichtung ist als Hauptleistungspflicht im Gegenseitigkeitsverhältnis sofort zu erfüllen.
3.5. Der Käufer kommt in Verzug, spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellungen. Ist unsicher, ob oder wann dem Käufer die Rechnung zugegangen ist, tritt an ihrer Stelle der Empfang der verkauften Sache oder Dienstleistung. Bei Zahlungsverzug erhebt die OT-Ramm GmbH eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 für die erste Mahnstufe. Bei jeder weiteren Mahnstufe erhöht sich der Betrag um 5,00€ und behält sich das Recht vor, die Forderung ab der dritten Mahnstufe einem Inkassobüro zur Realisierung zu übergeben. Nach Verstreichen der Zahlungsfrist und auch ohne eine zusätzliche Mahnung fallen Verzugszinsen gem. § 288 BGB an. Der Käufer ist zur Zahlung des sonstigen Verzugsschadens, insbesondere der Inkassokosten, gem. §§ 280, 286 BGB, verpflichtet.
3.6. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der OT-Ramm GmbH.
3.7. Die OT-Ramm behält sich vor bei konfektionierten Produkten bspw. Einlagen, die postalische Versendung von Hilfsmitteln, die der Käufer mit seiner Unterschrift bestellt hat, spätestens 3 Wochen nach kommuniziertem Abholdatum durchzuführen und kostenpflichtig abzurechnen. Eine Einweisung kann jederzeit nachgeholt werden.
4. Beanstandungen
Reklamationen aufgrund von Preis- und/oder Mengendifferenzen, Transportschäden, Zustellverzögerungen u.ä. sind der OT-Ramm GmbH unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch nach 14 Tagen, unter der Angabe folgender Daten in Schriftform mitzuteilen:
________________________________________________________
• Rechnungs-/Lieferscheinnummer
________________________________________________________
• Datum, sowie Art und Umfang der reklamierten Ware
________________________________________________________
________________________________________________________
(Zur Vereinfachung können Sie diese Seite nutzen, um Ihre Beanstandung entgegenzubringen)
5. Haftungsbegrenzung
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die der Käufer, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubten Handlung.
6. Gewährleistung
6.1. 6.1. Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer Mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann, die dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben.
6.2. Ist der zweimalige Nacherfüllungsanspruch fehlgeschlagen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige, lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
7. Rücklieferung/Umtausch
Rücknahmen (unabhängig von Ziffer 4 und 5) können nur erfolgen, wenn die Waren in Originalverpackung und in einwandfreiem, ungebrauchtem und/oder wiederverkaufsfähigem Zustand sind und aus der aktuellen Modellreihe stammen. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Hygieneartikel oder Artikel die diesen Regeln unterliegen. Aus der Rücknahme oder dem Umtausch resultierende Gutschriften werden dem Kunden bar oder per Überweisung ausgezahlt. Die Kosten der Rücklieferung trägt der Käufer.
8. Verjährung bei gebrauchten Sachen
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise erstmals eingesetzt werden.
9. Verbraucherschlichtung
Die OT-Ramm GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
Bestritten werden.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
11. Sonstiges
Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform und sind von beiden Vertragspartnern abzuzeichnen.
12. Lieferanten und Geschäftspartner
Die OT Ramm empfängt Ihre Waren grundsätzlich gemäß international geltenden Incoterms DPU und liefert EXW. Ausnahmen von diesen Modalitäten müssen schriftlich vereinbart werden. Darüber hinaus behält sich die OT-Ramm das Recht vor, bei nicht anders lautenden Verträgen grundsätzlich bei Zahlung innerhalb von 10Tagen 5% Skonto von zu liquidieren Rechnungen abzuziehen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestandteile dieser allgemeinen Geschäftsbedingen unwirksam sein oder sich als undurchführbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.